Stellungnahme zum Erwachsenenschutzrecht für die Präklinik
Mit 1. Juli 2018 ist das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Es löst die bisherigen Bestimmungen betreffend der Sachwalterschaft ab und sieht neue Modelle der Vertretung vor. Dabei soll die Selbstbestimmung schutzberechtigter Personen gestärkt werden. Als schutzberechtigt gelten Minderjährige und erwachsene Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind.
Die gesetzlichen Änderungen haben auch Auswirkungen auf die rettungs- und notarztdienstliche Praxis. Denn auch im Bereich der Behandlungsentscheidungen gibt es Neuerungen. Und diese Bestimmungen gelten aufgrund einer klaren gesetzlichen Vorgabe nicht nur für Ärzte, sondern für alle gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe; so etwa auch für Sanitäter und Pflegepersonen.
ÖGERN hat dies zum Anlass genommen, eine Stellungnahme zu erstellen, sodass die in der Präklink Agierenden rechtlich korrekt handeln können.
Stellungnahme zum Erwachsenenschutzrecht
Mehr dazu in im Buch „Erwachsenenschutzrecht für Gesundheitsberufe“ von Michael Halmich.
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