Änderungen im NÖ Rettungsdienstgesetz beschlossen

3. Juli 2020

Am 2. Juli 2020 wurde im NÖ Landtag eine Änderungen des Rettungsdienstgesetzes beschlossen. Ziel ist eine Vereinheitlichung des NÖ Rettungs- und Krankentransportdienstes. Der Gesetzänderungsantrag der Landtagsabgeordneten stellt klar: „Um einen einheitlichen Rettungsdienst in Niederösterreich zu etablieren, der sowohl den regionalen Rettungs-und Krankentransportdienst als auch den überregionalen Rettungsdienst umfasst, werden durch den vorliegenden Entwurf die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Weiters wird mit dieser Änderung dem Umstand entsprochen, dass sich der regionale Rettungs-und Krankentransportdienst nicht mehr nur auf ein Gemeindegebiet beschränkt. Damit verbunden ist eine Übertragung des regionalen Rettungs-und Krankentransportdienstes sowie die Finanzierung des Rettungswesens über den NÖ Krankenanstaltensprengel.“

In der Sitzung haben einzig die Grünen das Gesetzesvorhaben kritisiert. Es gibt Bedenken, dass durch die zentrale Steuerung des NÖ Rettungs- und Krankentransportdienstes die Verteilung der Rettungsfahrzeuge in einzelnen Regionen nachteilige Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung haben wird. Zudem komme es gesamt betrachtet zur Kürzung von Rettungs- und Krankentransportfahrzeugen. Dies habe auch Auswirkung auf ehrenamtlich Tätige.

Hier lesen Sie die Materialien zum bereits beschlossenen Gesetzesvorhaben. Auch sind die Videoaufzeichnungen der einzelnen Redner*innen in der Landtagssitzung vom 2. Juli 2020 nachzusehen.

Quelle:
NÖ Landtag (Link)