Apothekerkammer: Stellungnahme zum Sterbeverfügungs-Präparat
Anfang April 2022 hat die Öst. Apothekerkammer eine Stellungnahme ausgesendet, in der Details zur Abgabe eines letalen Präparats beschrieben werden. Es geht im Kern um das Natrium-Pentobarbital, welches im Rahmen einer Sterbeverfügung an sterbewillige Personen ausgegeben wird.
Die Herstellung der oralen Zubereitung soll entsprechend den niederländischen Guidelines for the Practice of Euthanasia and Physician Assisted Suicide der Royal Dutch Medical Association /Royal Dutch Pharmacists Association erfolgen.
Zur Einnahme des letalen Präparats wird seitens des Vereins DIGNITAS Schweiz folgende Vorgehensweise empfohlen:
- Die sterbewillige Person wird über den üblen Geschmack des Präparates aufgeklärt.
- Wenn das Präparat eingenommen wird, sollte sichergestellt sein, dass die sterbewillige
Person aufrecht im Bett sitzt. - Es muss das gesamte Präparat konsumiert werden.
- Das Präparat darf nicht durch einen Strohhalm eingenommen werden, da dadurch die
Gefahr besteht, dass es zu wirken beginnt, bevor die sterbewillige Person die gesamte Dosis
eingenommen hat. - Nach der Einnahme des Präparats schläft die sterbewillige Person innerhalb von zwei bis
fünf Minuten ein und fällt in ein tiefes Koma. Nach einiger Zeit wird die Atmung flacher
und setzt schließlich aus. Dadurch tritt der Tod der sterbewilligen Person ein.
Details zum Präparat finden sich in der Sterbeverfügungs-Präparate-Verordnung (Link).