Aufnahme von beruflichen Sanitäter:innen in das Nachtschwerarbeitsgesetz?

16. Mai 2023

Im öst. Parlament läuft gerade eine Bürgerinitiative betreffend „Aufnahme der SanitäterInnen/NotfallsanitäterInnen der Rettungsorganisationen in das NSchG analog der Ausnahmebestimmung für Feuerwehren!“ Sie kann hier eingesehen und unterstützt werden: Link

Für Arbeitnehmer:innen, die Nachtschwerarbeit leisten, sind nach Maßgabe des Gesetzes besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung, Beseitigung oder Milderung der mit diesen Arbeiten verbundenen Erschwernisse oder zum Ausgleich von Belastungen vorgesehen:

Hier geht es zum Nachtschwerarbeitsgesetz.

Nachtschwerarbeit leisten auch Arbeitnehmer:innen der Feuerwehr, die in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr mindestens sechs Stunden Einsätze oder Arbeitsbereitschaft für Einsätze im Schichtdienst leisten, wenn es sich dabei um die Haupttätigkeit der Arbeitnehmer:innen handelt. Dies gilt auch dann, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt. Nun soll diese Regelung auch für beruflich tätige Sanitäter:innen anwendbar werden.

Die Entwicklungen sind abzuwarten.

Vertreter der „Initiative Zukunft Rettungsdienst“ haben die Bürgerinitiative am Donnerstag, den 11. Mai 2023 eingebracht. Beteiligt an der Initiative sind AK, ÖGB sowie die Gewerkschaften GÖD, GPA, vida und younion, der Bundesverband Rettungsdienst, die FH St. Pölten Masterstudiengang Soziale Arbeit und die ÖGERN.

Quelle:
Öst. Parlament (Link)