Covid-Regeln laufen aus – Änderungen für Sanitäter

26. Mai 2023

Seit Beginn des Jahres 2022 ist Omikron die weltweit dominante Virusvariante von SARS-CoV-2. Anfangs hat Omikron in Österreich zu einer sehr hohen und auch gefährdenden Belastung des Gesundheitssystems geführt. Eine hohe Grundimmunität der Bevölkerung und die damit verbundenen milden Krankheitsverläufe führen nunmehr zu einem weitaus geringeren Risiko für die Gesundheit der Allgemeinbevölkerung und für das Gesundheitssystem (vgl. European Centre for Disease Prevention and Control vom 13.01.2023). Vor diesem Hintergrund ist die rechtliche Sonderstellung von SARS-CoV-2 im Vergleich zu anderen nicht meldepflichtigen übertragbaren respiratorischen Krankheiten nicht mehr angemessen. Deshalb werden die mit Ablauf des 30. Juni 2023 befristeten COVID-19- spezifischen Sonderbestimmungen nicht weiter verlängert bzw. aufgehoben. Zeitgleich wird SARS-CoV2 aus der Verordnung der anzeigepflichtigen Krankheiten und dadurch aus dem Anwendungsbereich des Epidemiegesetzes gestrichen. COVID-19 soll damit rechtlich wie alle nicht-anzeigepflichtigen Infektionskrankheiten behandelt werden und der Umgang damit in die Regelstrukturen überführt werden.

Aufgrund der seuchenrechtlichen Bewertung sind auch weitere Materiengesetze, wie etwa das Sanitätergesetz, zu ändern. 

 

Was ist geplant?

Die Durchführung von Abstrichen aus Nase und Rachen einschließlich der Durchführung von Point-of-Care-Tests zu diagnostischen Zwecken einerseits und die Blutabnahme aus der Kapillare zur Bestimmungvon Antikörpern andererseits können hinsichtlich unterschiedlicher Erreger bzw. Krankheiten zur Anwendung kommen. Da sich der Einsatz von Sanitätern im Rahmen der Pandemie bewährt hat, entfällt nun der Bezug auf COVID-19 und werden Abstrichnahmen und Blutabnahmen aus der Kapillare dadurch dauerhaft in den Tätigkeitsbereich dieser Berufsgruppe aufgenommen.

Die ebenfalls im Rahmen der Bekämpfung der Ausbreitung von COVID-19 aufgenommene Impfberechtigung für Sanitäter entfällt hingegen, da die Pandemie gezeigt hat, dass mit den entsprechend berechtigten Gesundheitsberufen das Auslangen gefunden werden kann.

Gesetzesvorschlag

Die Beschlussfassung bleibt abzuwarten.

Quelle:
Bundesregierung, Ministerrat vom 24.5.2023 (Link)