Covid-Tests und -Impfungen durch Sanitäter nun möglich
Seit 19. Dezember 2020 gilt die Befugnis für Sanitäter*innen in Bezug auf
- die Covid-Tests inkl. Auswertung der Antigen-Tests sowie
- die Covid-Impfungen.
Alle Details können hier im § 9 Sanitätergesetz nachgelesen werden. Diese Norm regelt den Tätigkeitsbereich der Rettungssanitäter*innen. Allen Notfallsanitäter*innen kommen auch die Befugnisse der Rettungssanitäter*innen zu, da es eine aufbauende modulare Ausbildung ist.
Quelle:
Rechtsinformationssystem des Bundes (Link)
Öst. Parlament – Historie zur Änderung des SanG (Link)