Die nicht bestandene „Defi“-Rezertifizierung
Die Tätigkeitsberechtigung von Sanitätern ist mit zwei Jahren befristet. Zur Verlängerung um jeweils weitere zwei Jahre müssen Sanitäter 16 Stunden Fortbildung und eine (Defibrillator-)Rezertifizierung absolvieren. Dieser Beitrag von ÖGERN-Mitglied Maximilian Burkowski untersucht die gesetzlich nicht klar geregelten Rechtsfolgen des Nichtbestehens der Rezertifizierung.
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