Diplomarbeit zu „Einsatzfahrzeuge und ihr § 26 StVO“
Einsatzfahrzeuge bekommen von der Rechtsordnung den Status als „bevorzugte Straßenbenützer“. Für sie gelten besondere Befugnisse. Sie sind aber nicht gänzlich von den Regelungen zum Straßenverkehr ausgenommen. Außerhalb dieser Spezialvorgaben ist der Lenker eines Einsatzfahrzeuges bei seiner Fahrt an Verkehrsverbote oder an Verkehrsbeschränkungen aber nicht gebunden. Er darf jedoch hiebei nicht Personen gefährden oder Sachen beschädigen, so der Wortlaut eines Teils des § 26 Straßenverkehrsordnung (StVO).
Michael Sedlacek hat sich im Rahmen seiner rechtswissenschaftlichen Diplomarbeit an der Johannes Kepler Universität genauer mit der Einsatzfahrt und den Bestimmungen des § 26 StVO beschäftigt. Seine Ergebnisse finden Sie nun in der hier zum Download bereitgestellten Arbeit.
Kontakt zum Autor:
Mag. Michael Sedlacek
Mail: michael.sedlacek@n.roteskreuz.
Telefon: 0664 / 135 14 24
Wir danken für die freundliche Zurverfügungstellung der Arbeit zum Download für Interessierte.