Erwachsenenschutzrecht in der Präklinik
Seit 1. Juli 2018 gilt das neue Erwachsenenschutzrecht. Es beinhaltet auch Regelungen über die Zustimmung / Ablehnung zu medizinischen Behandlungen. Um in der Präklinik sicher und rechtskonform vorgehen zu können, wurde eine Präsentation erstellt. Klicken Sie sich durch und sind Sie informiert.