Gaffer im Rettungsdienst – Rechtslage in Österreich, Studie aus Deutschland

28. Oktober 2022

Es gibt Personen, die am Einsatzort das Handy zücken und sowohl Patient:innen als auch die Rettungskräfte filmen. Dies behindert nicht zur die Hilfeleistung, sondern ist auch moralisch verwerflich und beeinträchtigt die Privatsphäre. Bereits 2018 hat der österreichische Gesetzgeber darauf reagiert und im Sicherheitspolizeigesetz eine Regelung geschaffen:

§ 38 Abs. 1a Sicherheitspolizeigesetz: „Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Polizei) sind ermächtigt, Unbeteiligte wegzuweisen, die durch ihr Verhalten oder ihre Anwesenheit am Ort einer ersten allgemeinen oder sonstigen Hilfeleistung oder in dessen unmittelbarer Umgebung die öffentliche Ordnung stören, indem sie die Erfüllung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht oder eine sonstige Hilfeleistung im Zusammenhang mit einem Unglücksfall behindern oder die Privatsphäre jener Menschen unzumutbar beeinträchtigen, die von dem Vorfall betroffen sind.“

Im Fall der Fälle ist von den Rettungskräften die Polizei zu verständigen. Die Polizist:innen sorgen am Einsatzort für Sicherheit der Einsatzkräfte und können Gaffer und Störer wegweisen (= vom Einsatzort wegbringen). Sollte jemand in der strafbaren Handlung verharren, ist sogar eine Festnahme möglich. Zudem drohen Verwaltungsstrafen bis zu EUR 500,00.

Auch in Deutschland ist dieses Phänomen zunehmend ein Problem. Im Nachbarland wurden deshalb ebenso die strafrechtlichen Bestimmungen angepasst. Zuletzt wurde auch eine Studie veröffentlicht. Laut der Studie habe insbesondere die stetige Verfügbarkeit von Smartphones und die damit einhergehende schnelle Verbreitung von Inhalten die Entwicklung vorangetrieben. Die Hemmschwelle, das Handy zu zücken und Bilder vom Einsatzgeschehen zu machen, sei niedriger geworden, besonders bei Jugendlichen, erklärt einer der Befragten der Studie. Hier können sie die Studie nachlesen: Link

Quelle:
Rechtsinformationssystem des Bundes (Link)
Studie untersucht Phänomen „Gaffer“, Berichterstattung SKVerlag vom 28.10.2022 (Link)