Gesundheitsausschuss: Erleichterungen für grenzüberschreitenden Notarzteinsatz
Die Erleichterung grenzüberschreitender ärztlicher Einsätze von organisierten Notarztdiensten sowie Not- und Bereitschaftsdiensten steht im Fokus einer Novelle zum Ärztegesetz (3014/A ). Diese Einsätze sollen ab 1. Jänner 2023 nicht mehr den Regelungen über den Dienstleistungsverkehr unterliegen, weil damit eine jährliche Anmeldepflicht bei der österreichischen Ärztekammer, die Vorlage bestimmter Nachweise sowie eine Grobüberprüfung durch die Ärztekammer verbunden sind. Durch die Anwendung des vereinfachten Reglements für Ärzt:innen mit ausländischem Berufssitz oder Dienstort werde auf bestehende Vollzugsprobleme in der Praxis vor allem in den Bundesländern Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg reagiert, lautet die Begründung.
Quelle:
Gesundheitsausschuss, Öst. Parlament (Link)