Krisensicherheitsgesetz soll staatliches Krisenmanagement auf neue Beine stellen
Eine Vielfalt an Krisenszenarien und zunehmend von globalen Rahmenbedingungen abhängige Gefahrenlage, erfordere die Anpassung des staatlichen Krisenmanagements an die neuen Gegebenheiten und einen gesamtheitlichen Zugang zum Thema Krisensicherheit, heißt es in den Erläuterungen zum neuen, vom Innenministerium vorgelegten Bundes-Krisensicherheitsgesetz (B-KSG) (2084 d.B.). Dieses soll bereits bestehende Gremien und Prozesse des staatlichen Krisenmanagements erstmals gesetzlich definieren und strukturell weiterentwickeln. Konkret vorgesehen sind die Schaffung von ressortübergreifenden Fachgremien, eines Bundes-Krisensicherheitskabinetts und eines Bundeslagezentrums im Innenministerium sowie die Benennung von Kontaktstellen zur raschen Koordination im Krisenfall. Zudem beinhaltet das B-KSG die gesetzliche Definition eines Bundes-Krisenfalls, die Festlegung eines Verfahrens zur Ausrufung und Beendigung einer Krise, die Einrichtung eines/einer Regierungsberater:in im Bundeskanzleramt samt Stellvertreter:in und Beratungsgremium sowie eine Erweiterung der Aufgaben des Bundesheeres. Neben dem Erlassen des B-KSG sieht die Regierungsvorlage dafür Änderungen des Bundes-Verfassungsgesetzes, des Wehrgesetzes und des Meldegesetzes vor.
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Quelle:
Öst. Parlament, Parlamentskorrespondenz Nr. 683 vom 16.06.2023 (Link)