Landesrechnungshof prüfte Notarztwesen in der Steiermark
Nach einer Kurzfassung des Berichtes des Landesrechnungshofes (LRH) der Steiermark stützt sich das Notarzt-Rettungswesen hierzulande auf ein System des boden- bzw. luftgebundenen Rettungssanitätsdienstes (sprich: auf Rettungsfahrzeuge und Hubschrauber) sowie auf das weitgehend krankenhausgestützte Notarztwesen. Gesteuert wird das Ganze durch die in der Landesamtsdirektion angesiedelte Koordinationsstelle für Notfall- und Katastrophenmedizin. Deren Leitung kommt allerdings nach Ansicht des LRH keine klar definierte fachliche und rechtliche Stellung im notärztlichen Gesamtgefüge zu. Abhilfe geschaffen werden sollte durch eine Evaluierung ihrer organisatorischen Positionierung, des Aufgabenumfanges und der Kompetenzen.
Zudem beanstandeten die LRH-Prüfer*innen die Protokollierung der Notarzteinsätze. Sie regen an, im Zuge der Implementierung des neuen elektronischen Notarzt-Einsatzprotokolls die Vollständigkeit der Datenerfassung (boden- und luftgebundene Einsätze) sicherzustellen und den einzelnen Stützpunkten zusätzlich zu den eigenen Auswertungen auch vergleichende Analysen zur Verfügung zu stellen. Da die medizinische Notwendigkeit von Einsätzen häufig erst im Nachhinein beurteilt werden kann, sind Fehleinsätze oder Leerfahrten letztlich unvermeidlich, räumt der LRH ein. Um deren Anteil dennoch zu verringern, sollte ein einheitliches Begriffsverständnis hergestellt und ein permanenter Qualitätsverbesserungszyklus eingeführt werden.
Weitere Details sind dem Bericht vom 9. Juni 2020 zu entnahmen.
Quelle:
Landesrechnungshof der Steiermark, Berichterstattung über das steiermärkische Notarztwesen (Link)
Landesrechnungshof der Steiermark (Link)