Mordanklage gegen Salzburger Anästhesisten vom Tisch
Ein Fall eines Salzburger Mediziners hat im vergangenen Jahr für Aufsehen gesorgt. Der Vorwurf lautete: Der Anästhesist soll einer 79-jährigen Patientin in der Nacht auf 30. Oktober 2014 in einem Salzburger Spital Morphin-Infusionen in so hoher Dosis verabreicht haben, dass die Frau laut einem Gutachten daran gestorben sei. Im Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen wurde seitens des Gerichts ein Unzuständigkeitsurteil gefällt, da aufgrund der Ergebnisse in der Hauptverhandlung von einem Mordvorwurf ausgegangen wurde. Der Angeklagte ging in Berufung. Diverse Medien inkl. ÖGERN berichteten.
Aufgrund dieses Urteils haben einschlägige Fachgesellschaften aus Medizin, Recht und Ethik Stellung bezogen und vor einer Kriminalisierung der Palliativmedizin gewarnt (Link zu Stellungnahmen).
Am Mittwoch, den 16.3.2016 entschied nun das Berufungsgericht. Das Oberlandesgericht Linz gab der Berufung des Angeklagten statt. Laut OÖ Nachrichten erachtete der Richtersenat im OLG das Ersturteil als „nicht mängelfrei begründet„. „Es ist nicht ableitbar, dass es nur den geringsten Tötungsvorsatz gab“, sagte der Vorsitzende. „Es gab nicht einmal ansatzweise einen Anschuldigungsbeweis.“
Daher muss der Fall erneut vor einem Einzelrichter in Salzburg – wieder wegen fahrlässiger Tötung – verhandelt werden. ÖGERN wird berichten.
Stellungnahme der ÖGERN zum rechtlichen/ethischen Rahmen von Therapien am Lebensende
Literaturhinweis:
ÖGERN Tagungsband zu „Notfallmedizin am Lebensende“, erschienen im Jänner 2016 (Bestell-Link)
Quelle:
OÖ Nachrichten (Link)