Neues Unterbringungsgesetz wird mit 1.7.2023 in Kraft treten
Im Bundesgesetzblatt wurde nun das neue Unterbringungsgesetz kundgemacht. Es wird mit 1. Juli 2023 in Kraft treten. Mit diesem Gesetz werden psychisch kranke Personen geschützt, die zur Abwehr von Lebens- / Gesundheitsgefahren in Psychiatrien in einem geschlossenen Bereich angehalten oder sonst Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit unterworfen werden. Auch die Regelungen für den präklinischen Einsatz werden angepasst bzw. verändert.
“UbG neu” im Bundesgesetzblatt
Gesetzesmaterialien zum “UbG neu”
Quelle:
Rechtsinformationssystem des Bundes (Link)
Gesetzeshistorie zur UbG-Novelle 2022 (Link)