Begutachtung zur Novelle des Unterbringungsgesetzes beendet

19. April 2021

Das Bundesministerium für Justiz hat einen Entwurf für ein neues Unterbringungsgesetz veröffentlicht. Mit diesem Gesetz werden psychisch kranke Personen geschützt, die zur Abwehr von Lebens-/Gesundheitsgefahren in Psychiatrien in einem geschlossenen Bereich angehalten oder sonst Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit unterworfen werden. Bis zum 19. April 2021 konnten Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf eingebracht werden.

Auch auf den Rettungs- und Notarztdienst hat diese Novelle Auswirkungen. Alle Informationen zum neuen Gesetz samt den Erläuterungen und Hintergrundinformationen finden Sie auf der Website des Öst. Parlaments. Das neue Gesetz soll mit 1. März 2022 in Kraft treten! Die ÖGERN hat auch eine Stellungnahme abgegeben. Diese finden Sie hier:

ÖGERN-Stellungnahme zum Entwurf einer Novelle des Unterbringungsgesetzes 2021 (04/2021)

» Link zur Gesetzesnovelle 

Quellle:
Öst. Parlament (Link)