ÖGERN bezieht Stellung zur PatVG-Novelle
Die vorliegende Novelle zum Patientenverfügungs-Gesetz beinhaltet einerseits Verbesserungen in den Rahmenbedingungen zur Errichtung einer Patientenverfügung, andererseits Bestimmungen hinsichtlich der zentralen Abfragemöglichkeit.
Nun hat die ÖGERN Stellung bezogen. Dabei wurde der § 12 PatVG (Notfallsbestimmung) genauer unter die Lupe genommen.
Alle weiteren Stellungnahmen können hier abgerufen werden: Link
Quelle:
Öst. Parlament (Link)