OGH zu Kosten für einen Überstellungsflug
Laut der Website des Obersten Gerichtshofes (OGH) betreibt der klagende Verein ein Luftfahrtunternehmen, das unter anderem medizinisch notwendige Überstellungstransporte (Interhospitaltransporte mit Hubschraubern) durchführt. Der beklagte Gemeindeverband ist Rechtsträger eines allgemeinen öffentlichen Krankenhauses, dessen Patienten im Rahmen der zugrunde liegenden Überstellungsflüge in ein höherwertiges Krankenhaus überstellt wurden. Mit der vorliegenden Klage machte der Kläger jenen Teil der Kosten für die Überstellungsflüge geltend, der ihm von den zuständigen Sozialversicherungsträgern nicht erstattet wurde.
Zusammengefasst sprach der OGH aus: „Durch einen notwendigen Verlegungstransport (Überstellungsflug) in eine höherwertige Krankenanstalt wird der Behandlungsvertrag mit dem erstaufnehmenden Krankenhaus nicht unterbrochen, weshalb der Träger des erstaufnehmenden Krankenhauses aufgrund seiner vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Patienten die Kosten dafür zu tragen hat.“
Entscheidung vom 20.12.2018, GZ: 4 Ob 241/18x
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Quelle:
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