OGH zu Straßenbahn-Haltesignal und deren Geltung für Rettungsfahrzeuge
Der Oberste Gerichtshof stellt klar, dass die für den öffentlichen Verkehr vorgesehenen Lichtsignalanlagen auch dann nicht für Individualverkehrsteilnehmer gelten, wenn diese den für den öffentlichen Verkehr vorgesehenen Bereich (Gleiskörper) in zulässiger Weise benutzen. Details hier in der Entscheidung.
Quelle:
Oberster Gerichtshof (Link)