Publikation online: Die interdisziplinäre Notfallaufnahme aus medizinrechtlicher Sicht
Aktuell gehen öffentliche Spitalserhalter dazu über, sogenannte „Interdisziplinäre Notfallaufnahmeabteilungen“ oder „Abteilungen für Notfallmedizin“ zu gründen, um den neuen Anforderungen an die Notfallversorgung und dem Andrang an Patienten außerhalb der Kernöffnungszeiten der Fachambulanzen gerecht zu werden. Bisher rechtlich ungeklärt ist die Frage, wer in derartigen Abteilungen ärztlich tätig werden darf bzw wer fachlich befugt ist, derartige Abteilungen zu leiten.
Ein Beitrag von Klaus Hellwagner und Michael Halmich soll für Klarheit sorgen. Lesen Sie rein.
Zeitschrift aus dem Verlag MANZ.