Rückblick auf das 3. ÖGERN Symposium 2015

PMU LogoDas Generalthema „Notfallmedizin am Lebensende“ lockte mehr Interessierte als erwartet nach Salzburg, sodass bereits im Vorfeld die Raumkapazitäten erweitert werden mussten. Kurz vor 13:30 Uhr war es dann so weit: Die ca. 240 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus allen neun Bundesländern Österreichs sowie dem benachbarten Deutschland nahmen im Auditorium Ihren Platz ein und lauschten der Eröffnung. Nach den Begrüßungsworten durch ÖGERN-Vorsitzenden Michael Halmich, der die Interdisziplinarität des Generalsthemas hervorhob, übergab er das Mikrophon seiner ÖGERN-Kollegin Dagmar Schaffler-Schaden, die als souveräne Moderatorin durch die drei Blöcke führte.

Im ersten Block führte Alois Birklbauer, Professor für Strafrecht aus Linz und Mitglied der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt, aus strafrechtlicher Sicht in die Thematik ein und konnte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern durch klare Worte und eindeutigen Begriffsabgrenzungen unberechtigte Ängste vor strafrechtlichen Verfolgungen in dieser heiklen Materie nehmen. Stefan Koppensteiner, stv. ÖGERN-Vorsitzender und Richter, widmete sich in seinem Referat zwei wesentlichen Fragen: 1) Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die österreichische Rechtsordnung vor, um einen Patientenwillen zu substituieren und 2) welche Rahmenbedingungen gelten im Notfall? Neben klaren Antworten führten auch hilfreiche Praxistipps zur Zufriedenheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Als Dritter im Bunde stellte Klaus Hellwagner, ÖGERN-Vorstandsmitglied und Anästhesist sowie Intensivmediziner und Notarzt, Reanimationsentscheidungen in der Praxis dar. Sein Referat war neben wissenschaftlich fundierter Expertise auch von zahlreichen Fallbeispielen aus der eigenen notärztlichen Praxis untermauert. Letztendlich kam er zur Conclusio, dass Peter Safar (wissenschaftlicher Begründer der modernen Reanimation) die heikle Thematik am besten auf den Punkt brachte und dessen Aussage noch immer aktuell ist: „Resuscitation is a Science that should be carried out with Art“.

3. Symposium I

Nach einer Pausenstärkung startete Dietmar Weixler, Anästhesist, Intensiv- und Palliativmediziner, in den zweiten Block. In seinem Referat beschäftigte er sich mit dem Palliativpatienten in der Präklinik und arbeitete heraus, wann entsprechende Patienten besser in ihrer gewohnten Umgebung belassen werden sollten und wann eine Hospitalisierung angezeigt erscheint. Eine in der Praxis nicht immer einfache Entscheidung, zumal in Notsituationen ein Informationsmangel zur Patienten-Ausgangslage oftmals die Regel ist. An diese Thematik knüpfte Sabine Pleschberger, Pflege- und Gesundheitswissenschaftlerin und Inhaberin einer Professur für Palliative Care, an und stellte den aktuellen internationalen Forschungsstand zum Advance Care Planning vor. Nach umfassenden Ländervergleichen war ihre Botschaft eindeutig: Nur ein umfassender Vorsorgedialog kann einem Entscheidungsdilemma in der Notsituation vorbeugen. Als dritter Redner stellte sich Günther Loewit, Landarzt und Schriftsteller, ein. In einem sehr freien Referat spannte er den Bogen zwischen Geburt und Sterben und begeisterte dadurch nicht nur die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sondern regte auch zum Nachdenken über gesellschaftliche Fragen in diesem Kontext an.

Nach einer erneuten Stärkung konnte der dritte Block eingeläutet werden. Stefan Trzeczak, Chirurg, Internist und Philosoph aus Stralsund (Deutschland), ging der Frage nach, ob in der Notfallmedizin ethisch reflektierte Entscheidungen möglich sind. Seine Conclusio fiel trotz umfassender Beleuchtung dieser Thematik nüchtern aus: Es handelt sich um ein ethisches Dilemma im Sinne eines „Zirkelschlussproblems“, welches nur durch eine möglichst umfassende Erforschung des Patientenwillens und der Patientensituation, saubere Indikationsstellungen und ethische Ausbildungscurricula für Rettungsteams annähernd in den Griff zu bekommen ist. Daran anschließend stellte Katharina Leitner, Juristin am Institut für Ethik und Recht in der Medizin der Medizinischen Universität Wien, den rechtlichen Rahmen zu beachtlichen und verbindlichen Patientenverfügungen dar, gab Einblicke in die jüngste Studie zur Implementierung dieser Rechtsinstitute in Österreich und beschäftigte sich abschließend mit der Frage, welche Rolle Patientenverfügungen in der präklinischen Notfallversorgung einnehmen. Ihre Antwort: Trotz Notfallbestimmung (§ 12 PatVG) ist die Verfügung auch im Notfall nicht generell zu ignorieren. Zuletzt ergriff ÖGERN-Vorsitzender und Medizinjurist Michael Halmich nochmals das Wort und referierte zum Vorsorgedialog. Neben Einblicke in aktuelle Implementierungsbemühungen durch die Hospiz Österreich wurde die rechtliche Einstufung dieses Schriftstückes erörtert. Zuletzt wurden Verbindlichkeitsfragen für Sanitäter, Pflegepersonal und (Not)Ärzte diskutiert und konnten in diesem Zusammenhang auch einige „Mythen“ aufgelöst werden.

Das Schlusswort ergriff ÖGERN-Vorstandsmitglied Klaus Hellwagner, der nochmals betonte, dass diese Thematik im Sinne der Patientinnen und Patienten nur interdisziplinär durchdrungen werden kann, was auch die regen und fachlich fundierten Diskussionsbeiträge vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer gezeigt haben. Abschließend appellierte er an die Anwesenden, ihr erworbenes Wissen nun als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren weiter zu tragen. Zu guter Letzt gilt unser besonderer Dank der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität (PMU), vertreten durch die Studiengangsleiterin für Humanmedizin Dagmar Schaffler-Schaden für die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten samt modernster Infrastruktur.

3. Symposium II

Cover 2016Nach der Tagung arbeitet das ÖGERN-Team nun daran, die Referate und weitere spannende Themen in diesem Zusammenhang in einem Tagungsband zu sammeln. Er ist bereits Ende Jänner 2016 erschienen (Bestelllink).

2016 tagen wir wieder. Ideen für ein Generalthema gibt es schon.

Für das ÖGERN-Vorstandteam grüßt,
Michael Halmich

Programm zum 3. Symposium als PDF

Personenbeschreibung in PDF