Rückblick auf das 7. ÖGERN Symposium 2019
Um 13 Uhr des 8.11.2019 eröffnete Michael Halmich das 7. Symposium im Congress Innsbruck und übergab das Wort an Andreas Karl, Geschäftsführer der Rot Kreuz Rettungsdienst GmbH Tirol. Dieser ging in seinen Begrüßungsworten auf aktuelle regionale Themen des Rettungsdienstes ein und wünschte der Tagung einen guten Verlauf.
Block 1
Danach übernahm Stefan Koppensteiner die Moderation im ersten Block und leitete über zum ersten Referat. Klaus Hellwagner, erfahrener Notarzt und Kenner des Medizinrechts, nahm die neue Ausbildung von Notärzten und Leitenden Notärzten unter die Lupe und präsentierte die Änderungen, welche bereits seit 1. Juli 2019 gelten. Dabei legte er u.a. einen Schwerpunkt auf Turnusärzte, die unter bestimmten Voraussetzungen auch im Notarztdienst ohne Anleitung und Aufsicht tätig werden dürfen. Nach den juristischen Ausführungen gab Michael Baubin seine notfallmedizinische Expertise zum Besten und erläuterte dem Publikum, welche Auswirkung die neue Ausbildung für das aktuelle Tätigkeitsfeld bestehender Notärzte hat. Dabei betonte Michael Baubin, dass der neue Notarzt auch über palliative Kompetenzen verfügen muss, zumal diese Einsätze – welche nicht immer eine Hospitalisierung zur Folge haben – zunehmend auftreten. Dies war eine gelungene Überleitung zum Vortrag von Michael Halmich. Er stellte die neue Bestimmung im § 49a Ärztegesetz vor, welche eine Beistandspflicht bei Sterbenden zum Inhalt hat. Ausgehend vom „Fall Salzburg“ aus 2015, in welchem ein – letztlich doch freigesprochener – Arzt 1,5 Jahre lang einen Mordprozess hatte, weil sich im Rahmen einer Therapie am Lebensende eine fragliche Todeskausalität in den Raum stellte, wurde der Rechtsrahmen für die Präklinik dargestellt. Michael Halmich analysierte dabei die Rolle der Notärzte, Pflegepersonen und Sanitäter im Rahmen von präklinischen Behandlungsentscheidungen am Lebensende.
Block 2
Nach einer 30-minütigen Pause wurde der Schwerpunkt auf die Thematik rund um die Bergrettung gelegt. Klaus Hellwagner moderierte den ersten Redner an: Norbert Hofer. Als Strafrichter, Bergretter und Notfallsanitäter hat er den Einsatz im alpinen Gelände unter die Lupe genommen und eine Antwort auf die Frage geliefert, wer denn überhaupt im alpinen Gelände zuständig ist. Dabei war die Herausforderung festzulegen, wo denn das alpine Gelände beginnt und was die unterschiedlichen Landesvorschriften dazu sagen. Neben den Zuständigkeits- und Haftungsfragen konnte auch ein Einblick in die Arbeit der Bergrettung gegeben werden. Dann übernahm Joachim Jochum, Rechtsanwalt und Sanitäter in Tirol, das Mikrofon und stellte die Kompetenzen der Bergretter denen der Sanitäter und Notärzte gegenüber und ging auch auf Rechtsfragen zur Patientenübergabe ein. Abgerundet wurde der Block von Viktoria Haberl, Juristin in der WKO Tirol, Fachgruppe Seilbahnen. Sie berichtete über aktuelle Zahlen zum Wintertourismus in Tirol und analysierte dann den „Einsatzort Schipiste“ aus juristischer Perspektive. Dabei wurde neben der Verantwortung der Seilbahn- und Schiliftbetreiber auch die Eigenverantwortung der Pistenbenutzer betont.
Block 3
Im Block drei eröffnete Maximilian Burkowski mit einem Update zum Sanitätergesetz. Nach der Novelle der Notarztausbildung war seitens der Regierung geplant, das Sanitätergesetz zu evaluieren. Da aber die Arbeit der Regierung vorzeitig beendet wurde, kam der Evaluierungsprozess ins Stocken. Maximilian Burkowski referierte dann die Stellungnahme der ÖGERN zur geplanten Änderung des Sanitätergesetzes und stellte auch die neue Anzeigepflicht für Sanitäter vor. Sie gilt seit 30.10.2019 und wurde im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes formuliert. Im Anschluss an die Einstimmung zum Sanitätergesetz diskutierte dann ein Podium, moderiert von Stefan Koppensteiner, die Frage der aktuellen Qualität des Rettungs- und Notarztdienstes vertiefend. Die Vertreter waren Adi Schinnerl (Ärztl. Leiter Rettungsdienst Tirol), Claudia Schwarz (Vertreterin Bundesverband Rettungsdienst), Helmut Trimmel (Notarzt und Vertreter der ÖGARI) und Gerhard Aigner (Sektionschef iR des Gesundheitsministeriums). Nach Eingangsstatements wurde eine Diskussion unter Einbezug des Publikums gestartet. Der Tenor war, dass eine Neuregelung der Berufs- und Tätigkeitsbilder für alle in der Präklink Tätigen gemeinsam stattfinden sollte und es eine enge Verzahnung brauche. Eindeutig wurde herausgestrichen, dass viele arztindizierte Einsätze auch von Notfallsanitätern (ggf. mit Notfallkompetenzen) qualitätsvoll abgearbeitet werden können, sodass sich der Notarzt als knappe Ressource den wirklich notarztpflichten Patienten widmen kann. Zudem wurde auch das Thema der Ehrenamtlichkeit als auch der Belassung durch Sanitäter diskutiert.
Mit entsprechender Zeitdisziplin konnten wir nicht nur pünktlich in beide Pausen gehen, sondern auch das Symposium um 18.30 Uhr schließen. Nun wird am Tagungsband gearbeitet, der im Jänner / Februar 2020 erscheinen wird. Bis dahin kann der Tagungsband aus 2019 zum Vertiefen empfohlen werden.
Zudem werden wir am 6.11.2020 zum achten Mal tagen. Austragungsort wird die Sigmund Freud Privatuniversität in Wien sein. Gleich vormerken.
Für das ÖGERN-Team grüßt,
M. Halmich