Salzburger Anästhesist vom Tötungsdelikt freigesprochen
In der Verhandlung am 9.11.2016 erfolgte – nach umfassender Darstellung des Sorgfaltsmaßstabes durch den Sachverständigen – ein Freispruch. Die Medikamentenverabreichung im Rahmen der Palliativbehandlung (Comfort Terminal Care) war lege artis. Das Verfahren zog sich nun schon längere Zeit. ÖGERN berichtete (Link).
Da seitens der Staatsanwaltschaft kein Rechtsmittel erhoben wurde, erwuchs die Entscheidung in Rechtskraft. In zahlreichen medizinrechtlichen Journalen wird diese Thematik nun aufbereitet werden. Bislang berichtete lediglich der ORF Salzburg (Link).
Quelle:
ORF-Salzburg (Link)