Stellungnahme zum Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz
Das Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz soll an die neuen gesetzlichen Grundlagen zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr angepasst werden. Darüber hinaus sollen die Zuständigkeiten hinsichtlich der Einsatzleitung vor Ort eindeutiger geregelt werden, um Kompetenzstreitigkeiten zu verhindern.
ÖGERN hat das offene Begutachtungsverfahren dazu genutzt, Hinweise für künftige Kompetenzstreitigkeiten zu monieren, die bei Verwendung unklarer gesetzlicher Bestimmungen auftreten können. Auch ein notwendiger Verweis auf einschlägiges Bundes- und Landesrecht wurde hervorgehoben. Lesen Sie rein!
ÖGERN-Stellungnahme in Vollversion
» Seite der abgelaufenen Begutachtungsverfahren (Link)
Quelle:
Wiener Rechtsinformationssystem (Link)