Neue Version der Stellungnahme zur Anzeigepflicht für Sanitäter und Notärzte
Kurz vor der Nationalratswahl im Herbst 2019 wurde das Gewaltschutzgesetz 2019 beschlossen. Es beinhaltet u.a. eine Vereinheitlichung bei den Anzeigepflichten für die Gesundheitsberufe. Im Fokus steht dabei der Opferschutz. Die ÖGERN hat die neuen Bestimmungen zur Anzeigeerstattung – mit Fokus auf den Rettungs- und Notarztdienst – genauer unter die Lupe genommen und eine Stellungnahme dazu verfasst. Denn die Rettungs- und Notarztdienste haben hier einen raschen Handlungsbedarf bezüglich Erstellen einer internen Dienstanordnung, sodass „ihre“ Sanitäter und Notärzte für die Praxis gut gerüstet sind.
Zudem ist der ÖGERN eine (nicht veröffentlichte) Rechtsansicht des „Bundesministeriums für Gesundheit“ übermittelt worden, in der die Ansicht vertreten wird, dass die Anzeigepflicht nur für beruflich tätige Sanitäter gilt. Diese Rechtsmeinung wird seitens der ÖGERN nicht geteilt. Die Gründe sind nun in der Version II der Stellungnahme enthalten. Die am 21.12.2019 veröffentlichte Stellungnahme ist deshalb gegenstandlos und von dieser Version ersetzt worden.
ÖGERN-Stellungnahme zur Anzeigepflicht für Sanitäter und Notärzte, Version II (01/2020)