Stellungnahme zur geplanten Verordnung zwecks Arzt-Ermächtigung zur Unterbringungs-Bescheinigung

2. November 2023
Das Unterbringungsgesetz (UbG) regelt, unter welchen Voraussetzungen psychisch kranke Personen auch unfreiwillig auf eine Psychiatrie gebracht werden können. Im neu überarbeiteten UbG, das seit 1. Juli 2023 gilt, hat sich der potentielle Kreis der “einweisenden Ärzte” erweitert. 
 
Das Gesundheitsministerium hat einen Entwurf für eine Verordnung über die fachlichen Voraussetzungen für eine Ermächtigung zur Durchführung der Untersuchungen gemäß § 8 Abs. 1 UbG zur Begutachtung veröffentlicht. Innerhalb der Frist hat ÖGERN eine Stellungnahme dazu abgegeben. 
 
ÖGERN Stellungnahme zum Verordnungsentwurf (Nov,. 2023)
 
» Unterlagen für Entwurf zur Verordnung