Stellungnahme zur Novelle der Notarzt-Ausbildung

5. November 2018

Zum Inhalt der angedachten Novelle:

  • Die Notwendigkeit einer qualitativen Verbesserung der notärztlichen Qualifikation bedingt eine Neukonzeption, die sich aus einem erweiterten Lehrgang mit 80 Einheiten, einem definierten notärztlichen klinischen Kompetenzerwerb sowie einer Abschlussprüfung zusammensetzen soll.
  • Das Erlernen der spezifischen notfallmedizinischen Fertigkeiten soll durch bestmögliche Nutzung der durch die neue Ärzteausbildung geschaffenen Ressourcen (beginnend mit der Basisausbildung, die bereits notfallmedizinische Kenntnisse vermittelt) im Rahmen des allgemeinärztlichen und fachärztlichen Turnus an anerkannten Ausbildungsstätten erfolgen.
  • Der Österreichischen Ärztekammer sollen im Rahmen des übertragenen Wirkungsbereichs die Erlassung einer entsprechenden Verordnung sowie die Vollziehung der mit der notärztlichen Qualifikation verbundenen behördlichen Aufgaben obliegen.

» Zum Entwurf der Änderung der Notarztausbildung (ÄrzteG)

Im Rahmen der Parlamentsbegutachtung hat die ÖGERN auch eine Stellungnahme eingebracht.

Stellungnahme der ÖGERN

 

Quelle:
Öst. Parlament (Link)