Therapiezieländerung: Salzburger Anästhesist droht Mordanklage

12. Oktober 2015

Laut den Salzburger Nachrichten vom 7.10.2015 droht einem Salzburger Arzt eine Mordanklage. Der Vorwurf: Der Anästhesist soll einer 79-jährigen Patientin in der Nacht auf 30. Oktober 2014 in einem Salzburger Spital Morphin-Infusionen in so hoher Dosis verabreicht haben, dass die Frau laut einem Gutachten daran gestorben sei.

Beitrag in Vollversion

Dieser Gerichtsfall erregt die Gemüter und führt zur Diskussion, unter welchen Aspekten eine Behandlungsentscheidung am Lebensende für Ärzte strafrechtlich relevant ist. Das heurige 3. ÖGERN-Symposium mit dem Generalthema „Notfallmedizin am Lebensende“ wird genau dieser Frage nachgehen.

Wir von ÖGERN sind bemüht – in Anlehnung an diesen konkreten Fall – für (rechtliche) Klarheit bei Therapiezieländerungen am Lebensende zu sorgen!

Weiterführende Literatur:
Stellungnahme der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt (Sterben in Würde, 2015)

Quelle:
Beitrag der Salzburger Nachrichten vom 7.10.2015 (Link)