Videokamera für Notärzte
An einem österreichischen Notarztstützpunkt ist geplant, einige Notärztinnen und Notärzte im Rahmen eines Pilotprojektes mit Videokameras auszustatten. „Ziel sei die deutliche Verbesserung der Patientensicherheit sowie der Aus- und Weiterbildung; die Videos würden ausschließlich für Lernzwecke verwendet; sämtliche Hintergründe und Fragestellungen seien im Vorfeld durch die Ärztekammer abgeklärt worden“, heißt es seitens der Projektinitiatoren.
Aus grundrechtlichen Überlegungen ist der Einsatz von Videokameras gegenüber Patienten, die im Rahmen eines Rettungs- bzw. Notarzteinsatzes versorgt werden, kritisch zu hinterfragen. Die ÖGERN hat Stellung bezogen.
Die am 6.3.2017 online gestellte Version I wurde noch einmal leicht modifiziert (v.a. zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen betreffend der Verwendung sensibler Daten, da sich hier ein kleiner juristischer Fehler eingeschlichen hat). Die Version II ist nun ab 8.3.2017 online abrufbar.
ÖGERN-Stellungnahme zu Videokamera für Notärzte II (03/2017)