Wegweisung und Verwaltungsstrafen für Unfallvoyeure und Personen, die eine Hilfeleistung behindern
Seit Mitte August sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt, Unbeteiligte wegzuweisen, die durch ihr Verhalten oder ihre Anwesenheit am Ort einer ersten allgemeinen oder sonstigen Hilfeleistung oder in dessen unmittelbarer Umgebung die öffentliche Ordnung stören, indem sie die Erfüllung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht oder eine sonstige Hilfeleistung im Zusammenhang mit einem Unglücksfall behindern oder die Privatsphäre jener Menschen unzumutbar beeinträchtigen, die von dem Vorfall betroffen sind. Zudem sind Verwaltungsstrafen vorgesehen, wenn trotz Abmahnung das störende Verhalten weiter fortgesetzt wird (bis zu € 500). Alle weiteren Details finden Sie im Bundesgesetzblatt sowie den Erläuterungen zur Gesetzesänderung.
» Zum Bundesgesetzblatt und der Regierungsvorlage
Quelle:
Rechtsinformationssystem des Bundes (Link)