Wissenschaftliche Arbeit zur Eigenmächtigen Heilbehandlung im Rettungsdienst
Die Eigenmächtige Heilbehandlung ist im Strafgesetzbuch im § 110 geregelt. Johannes Hofmann hat im Rahmen seiner rechtswissenschaftlichen Diplomarbeit ausgewählte Fragen im Zusammenhang mit der rettungsdienstlichen Praxis untersucht.
Kontakt zum Verfasser: hofmann.johannes90@gmail.com